Die Einbeziehung eines Energieberaters, Fachplaners oder Architekten (Sachverständiger) vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und -durchführung.
Der Leitfaden gibt dabei einen Überblick, welche Leistungen im Rahmen der Beratung und Qualitätssichernde Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen erbracht werden und förderfähig sind.
Die Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme wird nicht durch den Baubegleitungszuschuss der KfW gefördert. Hier steht das Programm 'Vor-Ort-Beratung' des BAFA zur Verfügung. Beide Programme können kombiniert werden.
Maßnahmen, die zwingend erbracht werden müssen, damit eine Förderung in Anspruch genommen werden kann, sind im Kursivdruck dargestellt.
Quelle: KfW